Reply To: フリーランスビザ保有者no援助金について

Home Forums ドイツにおけるコロナウイルス関連の法律相談 フリーランスビザ保有者no援助金について Reply To: フリーランスビザ保有者no援助金について

#4017
ロマン
Moderator

Haradaさん

ご質問ありがとうございます。
一先ずはベルリンの援助金を受けるか受けないか、国籍は関係ありません。
こちらで税務登録済みで直接コロナの影響で依頼がなくなった状況は基本的に条件となります。
やはり不安が残っている場合、是非こちらのFAQも一度目を通していただきたいです。
https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/faq-corona-zuschuss.html 
日本語版もこちらで記事にさせていただきました。
さらにIBBも専用の電話があります。平日9時から15時まで対応可能:030-90269-5505 und 030-90269-5507.

ビザについては外国人局でのFAQもあり、以下のような答えになっています:
https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php#sgb

Mein Aufenthaltstitel hat eine Nebenbestimmung, die lautet: „Erlischt mit Bezug von Leistungen nach dem SGB II/ XII oder AsylbLG“. Auf Grund der wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus muss ich Sozialleistungen nach dem SGB II (Hartz IV), SGB XII (Sozialhilfe) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Erlischt jetzt mein Aufenthaltstitel?

Nein. Das Landesamt für Einwanderung hat am 24.3.2020 und am 27.3.2020 Allgemeinverfügungen erlassen. Dadurch erlischt Ihr Aufenthaltstitel nicht, wenn Sie im Zeitraum vom 18.03.2020 bis zum 17.06.2020 Kurzarbeitergeld, Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), SGB XII (Sozialhilfe) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Dies gilt trotz der verfügten auflösenden Bedingung in Ihrem Aufenthaltstitel.
Voraussetzung ist jedoch, dass während der gesamten Dauer des Bezugs die örtliche Zuständigkeit beim Landesamt für Einwanderung liegt, Sie also in Berlin Ihren Hauptwohnsitz haben und hier gemeldet sind. Sie müssen dann nichts weiter tun.

ざっくり申し上げますとビザに悪影響を及ぼすことありません。

頑張って下さい。
ロマン